Über nachfolgendes Formular können Sie Ihren Beitritt zur Genossenschaft
VR-Bank Bonn beantragen.
Wenn Sie schon Mitglied sind, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Mitgliedschaftsanteil zu beantragen.
Mitgliedschaft
Jetzt Mitglied werden oder Anteil aufstocken!
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Erläuterungen und Hinweise:
1. Es handelt sich hierbei um einen Antrag ohne rechtlichen Anspruch auf einen
Beitritt bzw. ein Mitgliedschaftsanteil.
2. Auf Grundlage des Antrags bereitet die VR-Bank Bonn vorbehaltlich der Annahme
einen entsprechenden Vertrag vor, den Sie in Ihrer Filiale vor Ort bitte
persönlich rechtsverbindlich unterschreiben wollen.
Im Anschluss erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
3. Der Genossenschaft kann nur beitreten, wer Kunde bei der
VR-Bank Bonn eG ist oder Kunde wird.
4. Im Falle eines Beitritts zeichnen Sie genau einen Anteil bzw. zahlen diesen an.
5. Ein Mitgliedschaftanteil beträgt 260,- Euro.
6. Sie müssen zum Beitritt zur Genossenschaft nicht einen vollen Anteil erwerben,
sondern können diesen anzahlen mit mindestens einem Zehntel seines Werts,
also 26,- Euro. Dividenden und weitere Einzahlungen werden auf diesen Betrag
aufgerechnet bis der volle Anteil bzw. die volle Summe von 260,- Euro erreicht
ist. Geht ein Einzahlungsbetrag darüber hinaus, wird die Differenz - also der
Restbetrag - dem Ausgangskonto wieder gutgeschrieben und Sie erhalten von
der VR-Bank Bonn einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann, wenn Sie
erst einen oder Ihren zweiten Anteil vollständig haben, einen weiteren Anteil
zeichnen. Hier gilt dasselbe wie oben beschrieben.
Beispiel: Ihr Stand beträgt 210,82 €. Sie haben somit aktuell genau 1 Anteil, der
noch nicht vollständig aufgezahlt ist. Nun entscheiden Sie sich, einen
weiteren Anteil über 260,- € zu zeichnen und diesen vollständig zu
zahlen. Mit Ihrem Zahlbetrag von 260,- € kann nun Ihr erster Anteil
aufgezahlt werden. Hierfür werden 49,18 € benötigt. Mit dem Restbetrag
können Sie nun einen weiteren Anteil zeichnen und anzahlen. Ihr
Mitgliedskonto weist dann 2 Anteile mit einem Guthaben von
470,82 € aus. Ihr zweiter Anteil ist dementsprechend mit 210,82 €
angezahlt. Sie erhalten von der VR-Bank Bonn den entsprechenden
Hinweis darüber. Die notwendigen Unterlagen werden zur
Unterschrift vorbereitet.
Informieren Sie sich in jedem Fall vor dem Absenden dieses Antrags über den
aktuellen Stand Ihres Mitgliedskontos!
7. Es können maximal 3 Anteile bzw. 780,- Euro gezeichnet werden.
8. Genossenschaftsanteile beziehen sich immer auf eine Person bzw. Einzelkonten;
Ehepartner können so z.B. nicht als Gemeinschaft Anteile zeichnen.
9. Sie verpflichten sich, die nach dem Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen
auf den/die Genossenschaftsanteil(e) zu leisten und die zur Befriedigung der
Gläubiger erforderlichen Nachschüsse bis zu der in der Satzung bestimmten
Haftsumme zu zahlen (Vgl. Satzung, Kapitel IV, §40).
10. Wenn Sie schon der Genossenschaft angehören, gilt es für das Beantragen
weiterer Anteile, die Punkte 6 und 7 zu berücksichtigen.
Sie füllen zunächst einen angezahlten Anteil auf und können dann einen
weiteren zeichnen. Es handelt sich somit ggf. um zwei Vorgänge bzw. Anträge,
über welche die VR-Bank Bonn Sie entsprechend informieren wird,
sich mit Ihnen abstimmt und die Unterlagen entsprechend vorbereitet.
11. Mehr als drei volle Anteile bzw. ein Genossenschaftsguthaben von 780,- Euro
lässt die VR-Bank Bonn nicht zu. Hierin begründet sich ggf. eine Ablehnung
Ihres Antrags.
Beispiel: Bei 3 Anteilen, von denen der dritte noch nicht voll aufgezahlt ist bzw.
z. B. einem Betrag von 694,18 € ist das Beantragen eines weiteren vollen
Anteils nicht mehr möglich, da die Obergrenze von 780,- € überschritten
wird. In diesem Fall wird Ihnen dieser Umstand unter dem Hinweis
mitgeteilt werden, dass Sie unter einmaliger Zahlung von 85,82 € auf Ihre
3 maximal möglichen Anteile aufzahlen können und fortan die
jahrliche Dividende nicht mehr auf Ihr Mitgliedskonto aufzahlt,
sondern Ihnen direkt auf Ihrem Giro- oder Sparkonto zugute kommt.
12. Grundsätzlich teilen wir Ihnen in Reaktion auf Ihren Antrag über die im Falle einer
Antragsannahme vorzubereitenden Unterlagen und persönlich über Ihren Berater
mit, welchen Guthabenstand Sie auf Ihrem Mitgliedskonto haben und wie sich die
Zeichnung eines weiteren Anteils auswirkt.
Grundlage dieser Bestimmung ist die