- Kostenfrei bis 27 / Ausbildungsende
- Girocard und Online-Banking
- Kreditkarte (Visa/Master) inklusive
Attraktives Jugend-Konto: VR-MeinKonto
Ein Konto, das mitwächst - Vom Kind zum Jugendlichen, Azubi und Studenten
Als Schulkind starten und Taschengeld überwiesen bekommen, Vereinsbeiträge abbuchen lassen und vieles mehr. Das erste Azubi-Gehalt oder BAföG als Student, Miete für die erste eigene Bude bezahlen. Mit dem Jugend-Konto VR-MeinKonto haben Sie alles im Griff. Das Girokonto für Kinder und junge Erwachsene passt genau für den Start in die Eigenständigkeit.
Online-Banking und kontaktloses Bezahlen mit der girocard gehören selbstverständlich auch dazu.
VR-MeinKonto im Überblick
Das leistet das Konto für junge Erwachsene

- Kostenlos für junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr
- Kontaktlos mit der Girocard bezahlen
- Mit der VR-BankingApp und dem Online-Banking Bankgeschäfte online erledigen
- Weltweit bargeldlos bezahlen oder Bargeld abheben – mit der guthabenbasierten BasicCard - Kreditkarte von Mastercard® oder Visa
Unsere Konditionen
VR-MeinKonto (bis 27 Jahre in Ausbildung)
Posten | |
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Kontoführungsgebühren | ![]() |
Eingeräumte Kontoüberziehung* |
11,68% |
Geduldete Kontoüberziehung** | 11,68% |
Leistungen | |
Ausgabe einer Debitkarte girocard Maestro Partnerkarte |
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Ausgabe einer Kreditkarte VISA-Karte oder Mastercard®¹ | ![]() |
Optionale Ausgabe einer Kreditkarte VISA-Karte Gold² od. Mastercard® Gold² | 75,00 €/Jahr |
Daueraufträge | ![]() |
Online-Banking/ VR-Banking App | ![]() |
VR-SecureGo (TAN per App) | ![]() |
Kontoauszüge online / Drucker | ![]() |
Bargeldeinzahlungen oder Bargeldauszahlungen (Schalter) | ![]() |
Überweisung (beleghaft)³ | ![]() |
Überweisung (online)³, Gutschrift einer Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift | ![]() |
Überweisung (Echtzeit) | ![]() |
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* Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredite); pro Jahr Das Geldverfügen an fremden Geldautomaten ist bei Genossenschaftsbanken, die am BankCard ServiceNetz teilnehmen, kostenfrei! |
Gesetzliche Regelungen
Für die VR-Bank Bonn eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die VR-Bank Bonn eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR-Bank Bonn eG für Dispositionskredite.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Hinweis für Jugendliche
Eine eingeräumte Kontoüberziehung, bei dem das Konto ins Minus rutscht, kann erst bei Volljährigkeit eingerichtet werden.